Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Anbieter
Die Sparkasse Neuwied, Hermannstraße 20, 56564 Neuwied (nachfolgend „Sparkasse“) ist Betreiberin der Internetseite www.heimatleben.de und Anbieterin des regionalen Spendenportals „Heimatleben“.

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine generieren.

Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite https://www.heimatleben.de .

Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
1.2. Sparkasse und ehrenamtliches Engagement
Unser Engagement in unserem Geschäftsgebiet – in Stadt und Kreis Neuwied – ist sehr vielfältig: für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Die Sparkasse Neuwied leistet damit einen großen Beitrag, um die Lebensqualität unserer Region zu erhöhen, z. B. durch die Förderung von Kultur, Bildung, Sport und Gesellschaft.

Wir sind tief in der Region verwurzelt, sind ein Teil von ihr und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Sparkasse Neuwied zu haben, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region – auch das verstehen wir unter „Heimatleben“.
1.3. Ziel der Spendenplattform
Jede Kundin, jeder Kunde unserer Sparkasse hilft dabei mit, die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Wie das funktioniert? Wir geben einen beträchtlichen Teil der erwirtschafteten Überschüsse zurück an die Gesellschaft, an die Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat. Denn zu unserer Identität gehört die Unterstützung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und kultureller Projekte in unserem Geschäftsgebiet.

Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region: transparent und im Sinne unserer Kunden.

Bei uns gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an diesem Gemeinsinn teilzuhaben. Wir haben unsere Spendenplattform „Heimatleben“ ins Leben gerufen, um unsere Kundinnen und Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement unseren Kunden selbst zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.

Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus unserem Geschäftsgebiet können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.

Mehr noch: Jeder kann die auf der Spendenplattform eingestellten Projekte unterstützen – mit einer Privatspende, zum Beispiel mithilfe des Bezahldienstes paydirekt.
1.4 Spendensumme
Mehrmals im Jahr stellt die Sparkasse eine ausgewählte Spendensumme zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf die Projekte verteilt wird. Die Sparkasse wird im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel auf ihrer Facebook-Seite, auf die Aktion( en), den Aktionszeitraum und entsprechende „Nutzungsbedingungen“ hinweisen.
1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Der Ort der Förderung muss in unserem Geschäftsgebiet sein.
1.6 Projektträger und Nutzer
Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Vereine/Spendenempfänger, die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher
Für die Spendenaktion können sich Vereine/Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sports, der Bildung, der Kultur etc. verfolgen,
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamts besitzen und
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen.
Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein und für den Verein zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
2.2 Förderkriterien
Die Sparkasse fördert keine Projekte mit streng religiöser Ausrichtung oder die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.

Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Neuwied (PLZ-Gebiet: 56584, 53557, 53547, 56269, 56581, 53579, 56276, 53567, 56599, 56317, 53545, 56271, 53577, 56566, 56567, 56564, 56589, 57639, 57614, 56587, 56305, 56316, 56579, 53619, 56598, 53562, 53572, 56307, 53560, 56588, 53578) einzusetzen.

2.3 Projekte
Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden.

Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von sechs Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern.

Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projekts auf der Spendenplattform.

Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
2.4 Registrierungen
Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.heimatleben.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichten Bilder werden durch die Sparkasse auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung können ein Logo und bei der Projektbeschreibung maximal 25 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich.

Die Beurteilung und Entscheidung der Veröffentlichung des Projekts wird nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderkriterien durch den Projektpartner sichergestellt. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

Nutzer haben die Möglichkeit, sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung, um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine E-Mail-Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.

Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.

Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

Die Sparkasse ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.

Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.

Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.

Kontakt: heimatleben@sparkasse-neuwied.de, Telefon: 02631 806-4444.

Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
2.4.1 Kosten
Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Spendenplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.
2.4.2 Nutzung
Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.

Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse Neuwied von allen Ansprüchen frei.

Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

Das Einstellen oder das Verlinken auf folgende Inhalte ist unzulässig:
  • jugendentwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
  • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
  • unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
  • vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
  • irreführende Inhalte
  • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht auf solche Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.

Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Nutzers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das fotografiert werden im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse.
2.4.3 Zeitraum
Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit Veröffentlichung des Projekts; frühestens jedoch am 27. August 2019 mit dem offiziellen Start der Spendenplattform und der Freischaltung der Spenden-Möglichkeiten.
2.5 Vergabe der Spendencodes
Neben der Möglichkeit einer Privatspende über ein Bezahlsystem (z. B. paydirekt), können Projekte auch mit der Einlösung von Spendencodes unterstützt werden.

Spendencodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben. Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.

Die Kunden der Sparkasse dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.

Die Spendencodes haben einen Wert von 1 bis zu 100 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes besteht nicht.

Die Spendencodes können bis zum angegebenen Einlösedatum, welches auf dem Code vermerkt ist, eingelöst werden.
2.5.1 Spendencode-Einlösung im Internet
Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite von der Spendenplattform eingegeben werden.

Die Sparkasse Neuwied behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen oder zu senken.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Spendenguthaben verteilen
2.6 Privatspenden
Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 1.000 Euro gespendet werden. Die Spende kann per paydirekt oder giropay gezahlt werden.
2.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die Sparkasse ist für die Abwicklung der Spendenaktion sowie die Auszahlung der Spendenzahlungen verantwortlich.

Die Spendenauszahlung erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme oder nach Ablauf der Projektzeit. In diesem Fall wird der bis dahin generierte Spendenbetrag an den Projektträger überwiesen.

Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert.

Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger, der Sparkasse innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) über den Betrag der auf der Plattform genannten Organisationsspende (Gesamtspendensumme abzgl. der Privatspenden) auszustellen. Diese kann im Original (keine Kopie) bei einer Geschäftsstelle der Sparkasse Neuwied abgegeben oder postalisch an Sparkasse Neuwied, Hermannstraße 20, 56564 Neuwied gesendet werden.

Im Falle von Privatspenden über 200 Euro übermittelt die Sparkasse dem Projektträger die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson.

3. Aussetzung von Aktionen

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.

4. Haftungsbeschränkungen

Die Sparkasse haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ferner haftet sie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen zwingenden Bestimmungen. Ferner haftet sie für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Sparkasse allerdings nur auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertreter der Sparkasse.

Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Falsche oder ungenaue Informationen werden zurückgewiesen.

Der Projektträger oder Nutzer stellt die Sparkasse – mit der Registrierung – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Nutzer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Neuwied unter https://www.heimatleben.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der Sparkasse, der Internetseite der Sparkasse und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an heimatleben@sparkasse-neuwied.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise unter https://www.heimatleben.de/datenschutz zu beachten.
Neuwied, August 2019